Präambel VO (EU) 2011/435
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments(1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 951/2007 der Kommission vom 9. August 2007 mit Durchführungsvorschriften für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments(2) erlassen.
- (2)
- Angesichts des verspäteten Beginns der Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments würde eine Verlängerung der Projektdurchführungsphase die Einhaltung der Arbeitsprogramme und den Abschluss von Projekten von bedeutendem Umfang ermöglichen.
- (3)
- Die Verordnung (EG) Nr. 951/2007 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (4)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 eingesetzten Ausschusses —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1.
- (2)
ABl. L 210 vom 10.8.2007, S. 10.
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