Präambel VO (EU) 2011/435

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments(1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 951/2007 der Kommission vom 9. August 2007 mit Durchführungsvorschriften für Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments(2) erlassen.
(2)
Angesichts des verspäteten Beginns der Programme für grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments würde eine Verlängerung der Projektdurchführungsphase die Einhaltung der Arbeitsprogramme und den Abschluss von Projekten von bedeutendem Umfang ermöglichen.
(3)
Die Verordnung (EG) Nr. 951/2007 sollte daher entsprechend geändert werden.
(4)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1.

(2)

ABl. L 210 vom 10.8.2007, S. 10.

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