Artikel 1 VO (EU) 2011/514
In dieser Verordnung werden die Regeln für die Festlegung der herabgesetzten Agrarteilbeiträge nach Artikel 7 Absatz 2 und die damit verbundenen Zusatzzölle nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 und für die Verwaltung von Kontingenten vorgegeben, die gemäß Präferenzabkommen für Waren und Erzeugnisse gelten, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 fallen.
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