Artikel 1 VO (EU) 2011/543

Geltungsbereich und Verwendung von Begriffen

(1) Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse festgelegt.

Die Titel II und III der vorliegenden Verordnung gelten jedoch nur für die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 aufgeführten Erzeugnisse des Obst- und Gemüsesektors und für solche Erzeugnisse, die ausschließlich zur Verarbeitung bestimmt sind.

(2) Soweit in der vorliegenden Verordnung nicht anders geregelt, gelten die Begriffe, die in der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 verwendet werden, auch für die Zwecke der vorliegenden Verordnung.

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