Artikel 2 VO (EU) 2011/543
Wirtschaftsjahre
Die Wirtschaftsjahre für Obst und Gemüse sowie für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse beginnen am 1. Januar und enden am 31. Dezember.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.