Artikel 37 VO (EU) 2011/543

Inhalt des Anerkennungsplans

Der Entwurf des Anerkennungsplans umfasst mindestens die folgenden Punkte:

a)
Beschreibung der Ausgangssituation, namentlich in Bezug auf die Anzahl der angeschlossenen Erzeuger zusammen mit einem vollständigen Mitgliederverzeichnis, der Erzeugung, einschließlich des Wertes der vermarkteten Erzeugung, der Vermarktung und der Infrastruktur, die der Erzeugergruppierung zur Verfügung steht, einschließlich der Infrastruktur, die sich im Besitz einzelner Mitglieder der Erzeugergruppierung befindet;
b)
den vorgeschlagenen Zeitpunkt für den Beginn der Durchführung des Plans und die Laufzeit des Plans, die einen Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreiten darf, und
c)
die zur Erreichung der Anerkennung durchzuführenden Tätigkeiten und Investitionen.

Die Investitionen gemäß Absatz 1 Buchstabe c umfassen nicht die in Anhang Va aufgeführten Investitionen.

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