Artikel 59 VO (EU) 2011/543

Inhalt der operationellen Programme

Die operationellen Programme umfassen

a)
eine Beschreibung der Ausgangssituation, gegebenenfalls anhand der in Anhang VIII aufgeführten gemeinsamen Ausgangsindikatoren;
b)
die Zielsetzungen des operationellen Programms unter Berücksichtigung der Erzeugungs- und Absatzprognosen sowie eine Erläuterung, wie das Programm zur nationalen Strategie beiträgt, und die Bestätigung, dass es mit dieser übereinstimmt, auch in Bezug auf die Ausgewogenheit zwischen den Tätigkeiten. Die Beschreibung der Ziele nimmt Bezug auf die in der nationalen Strategie festgelegten Ziele und enthält messbare Zielvorgaben, um die Beurteilung der Fortschritte bei der Programmdurchführung zu erleichtern;
c)
für jedes Jahr der Programmdurchführung eine detaillierte Beschreibung der zur Erreichung der Ziele erforderlichen Maßnahmen (mit einzelnen Aktionen) und Mittel, einschließlich Krisenprävention und -management. Die Beschreibung erläutert, inwieweit die verschiedenen Maßnahmen

i)
andere Maßnahmen ergänzen und unterstützen, einschließlich aus anderen Mitteln der Union finanzierte oder förderfähige Maßnahmen, und insbesondere zur Entwicklung des ländlichen Raums. Dabei sind gegebenenfalls auch die im Rahmen früherer operationeller Programme durchgeführten Maßnahmen anzugeben;
ii)
kein Risiko der Doppelfinanzierung aus Mitteln der Union mit sich bringen;

d)
die Laufzeit des Programms und
e)
die finanziellen Aspekte, nämlich

i)
die Berechnungsmethode und die Höhe der Finanzbeiträge,
ii)
das Verfahren zur Finanzierung des Betriebsfonds,
iii)
die erforderlichen Angaben zur Begründung gestaffelter Beitragshöhen und
iv)
für jedes Jahr der Programmdurchführung den Finanzierungs- und Zeitplan für die Durchführung der Aktionen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.