Artikel 102 VO (EU) 2011/543

Verwaltungskontrollen

Verwaltungskontrollen werden bei allen Beihilfe- und Zahlungsanträgen vorgenommen und betreffen alle möglichen und angemessenen Elemente. Die Vorgänge, die Ergebnisse der Kontrollen und die bei Unstimmigkeiten getroffenen Maßnahmen werden aufgezeichnet.

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