Artikel 1 VO (EU) 2011/550
Ab dem 1. Januar 2013 ist die Verwendung internationaler Gutschriften aus Projekten, die die Vernichtung von Trifluormethan (HFC-23) und Distickstoffoxid (N2O) aus der Adipinsäureherstellung für die Zwecke von Artikel 11a der Richtlinie 2003/87/EG betreffen, verboten, ausgenommen Gutschriften aus bereits existierenden Projekten dieses Typs, welche für vor 2013 erfolgte Emissionsreduktionen ausgestellt wurden und Emissionen aus EU-EHS-Anlagen des Jahres 2012 betreffen, deren Verwendung bis einschließlich 30. April 2013 zulässig ist.
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