Artikel 3 VO (EU) 2011/562

Abweichend von Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 5 und Artikel 8 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 807/2010 leistet der Zuschlagsempfänger für die Lieferung im Rahmen des Verteilungsprogramms 2012 vor der Auslagerung des Getreides aus den Interventionsbeständen eine Sicherheit in Höhe von 150 EUR/t.

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