Artikel 24 VO (EU) 2011/57

Haie

(1) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern des Großäugigen Fuchshais aller Arten der Familie Alopiidae ist in jeder Fischerei verboten.

(2) Die in Absatz 1 genannten Arten werden soweit möglich unverzüglich und unversehrt wieder ausgesetzt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.