Artikel 25 VO (EU) 2011/57
Pelagische Fischerei – Kapazitätsbeschränkung
Die Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2007, 2008 oder 2009 im SPFO-Übereinkommensbereich aktiv pelagische Fischerei betrieben haben, beschränken die Bruttoraumzahl der Schiffe unter ihrer Flagge, die 2011 pelagische Bestände befischen, im SPFO-Übereinkommensbereich auf insgesamt 78610 BRZ, so dass eine nachhaltige Nutzung der pelagischen Fischereiressourcen im Südpazifik gewährleistet ist.
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