Artikel 32 VO (EU) 2011/57

Sperrgebiete für Ringwadenfischerei

Die Fischerei auf Großaugenthun und Gelbflossenthun durch Ringwadenfischer ist in den folgenden Gebieten der Hohen See verboten:

a)
in den internationalen Gewässern, die durch die Grenzen der ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) Indonesiens, Palaus, Mikronesiens und Papua-Neuguineas abgegrenzt sind;
b)
in den internationalen Gewässern, die durch die Grenzen der AWZ Mikronesiens, der Marshallinseln, Naurus, Kiribatis, Tuvalus, Fidschis, der Salomonen und Papua-Neuguineas abgegrenzt sind.

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