Artikel 1 VO (EU) 2011/584

Die in Anhang 2 genannten Änderungen der Spezifikation für die in Anhang I der vorliegenden Verordnung genannte Bezeichnung werden genehmigt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.