Artikel 1 VO (EU) 2011/626

Gegenstand und Anwendungsbereich

1. Diese Verordnung legt Anforderungen an die Kennzeichnung netzbetriebener Luftkonditionierer mit einer Nennleistung von ≤ 12 kW Kühlleistung, oder Heizleistung bei Produkten ohne Kühlfunktion, sowie an die Bereitstellung ergänzender Produktinformationen zu solchen Geräten fest.

2. Diese Verordnung gilt nicht für

a)
Geräte, die nichtelektrische Energiequellen verwenden,
b)
Luftkonditionierer, bei denen auf der Verflüssiger- und/oder der Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger verwendet wird.

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