Artikel 1 VO (EU) 2011/626
Gegenstand und Anwendungsbereich
1. Diese Verordnung legt Anforderungen an die Kennzeichnung netzbetriebener Luftkonditionierer mit einer Nennleistung von ≤ 12 kW Kühlleistung, oder Heizleistung bei Produkten ohne Kühlfunktion, sowie an die Bereitstellung ergänzender Produktinformationen zu solchen Geräten fest.
2. Diese Verordnung gilt nicht für
- a)
- Geräte, die nichtelektrische Energiequellen verwenden,
- b)
- Luftkonditionierer, bei denen auf der Verflüssiger- und/oder der Verdampferseite keine Luft als Wärmeträger verwendet wird.
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