Artikel 7 VO (EU) 2011/626
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten im Lichte des technischen Fortschritts. Besonderes Augenmerk wird dabei auf wesentliche Veränderungen der Marktanteile verschiedener Gerätetypen gelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.