Artikel 7 VO (EU) 2011/626

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten im Lichte des technischen Fortschritts. Besonderes Augenmerk wird dabei auf wesentliche Veränderungen der Marktanteile verschiedener Gerätetypen gelegt.

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