ANHANG V VO (EU) 2011/626

Technische Unterlagen

Die technischen Unterlagen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c umfassen mindestens Folgendes:
(a)
Name und Anschrift des Lieferanten;
(b)
allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Gerätemodells. Einkanalgeräte werden als lokale Klimageräte bezeichnet;
(c)
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
(d)
gegebenenfalls die sonstigen angewandten Berechnungsverfahren, Messnormen und Spezifikationen;
(e)
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person;
(f)
gegebenenfalls technische Parameter für Messungen gemäß Anhang VII:

(i)
Gesamtabmessungen;
(ii)
nähere Beschreibung des Luftkonditionierertyps;
(iii)
Angabe, ob das Gerät nur für den Kühlbetrieb oder Heizbetrieb oder für beides bestimmt ist;
(iv)
Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang II;
(v)
Leistungszahl im Kühlbetrieb (EERrated) und Leistungszahl im Heizbetrieb (COPrated) für Einkanal- und Zweikanal-Luftkonditionierer oder jahreszeitbedingte Leistungszahl im Kühlbetrieb (SEER) und jahreszeitbedingte Leistungszahl im Heizbetrieb (SCOP) für andere Luftkonditionierer;
(vi)
die Heizperiode, für die das Gerät für gebrauchstauglich erklärt wurde;
(vii)
Schallleistungspegel in dB(A) re1 pW, auf die nächste Ganzzahl gerundet;
(viii)
Bezeichnung und Treibhauspotenzial des verwendeten Kältemittels;

(g)
die Ergebnisse von Berechnungen gemäß Anhang VII.
Am Ende der obigen Liste können die Lieferanten weitere Angaben hinzufügen. Wurden die in den technischen Unterlagen enthaltenen Angaben für ein bestimmtes Luftkonditionierermodell durch Berechnung auf der Grundlage der Bauart und/oder durch Extrapolation ausgehend von anderen gleichwertigen Geräten ermittelt, so sind in den Unterlagen Einzelheiten zu den Berechnungen und/oder Extrapolationen und zu den Tests, die von den Lieferanten zur Überprüfung der Korrektheit der Berechnungen durchgeführt werden, anzugeben. Die Informationen haben auch eine Liste aller anderen gleichwertigen Gerätemodelle zu umfassen, bei denen die Angaben auf derselben Grundlage ermittelt wurden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.