ANHANG VI VO (EU) 2011/626

In Fällen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass der Endnutzer das Gerät ausgestellt sieht, bereitzustellende Informationen

1.
Die in Artikel 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in nachstehender Reihenfolge anzugeben:

(a)
Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang II;
(b)
für andere Luftkonditionierer als Einkanal- und Zweikanalgeräte:

(i)
jahreszeitbedingte Leistungszahl im Kühlbetrieb (SEER) und/oder jahreszeitbedingte Leistungszahl im Heizbetrieb (SCOP);
(ii)
Auslegungslast (in kW);
(iii)
Jahresstromverbrauch;
(iv)
die Kühlperiode und/oder die Heizperioden ( „mittel, kälter, wärmer” ), für die das Gerät für gebrauchstauglich erklärt wurde;

(c)
für Einkanal- und Zweikanal-Luftkonditionierer:

(i)
Leistungszahl im Kühlbetrieb (EER) und/oder Leistungszahl im Heizbetrieb (COP);
(ii)
Nennleistung (kW);
(iii)
für Zweikanalgeräte der stündliche Stromverbrauch im Kühlbetrieb und/oder Heizbetrieb;
(iv)
für Einkanalgeräte der stündliche Stromverbrauch im Kühlbetrieb und/oder Heizbetrieb;

(d)
Schallleistungspegel in dB(A) re1 pW, auf die nächste Ganzzahl gerundet;
(e)
Bezeichnung und Treibhauspotenzial des verwendeten Kältemittels.

2.
Werden weitere Angaben, die im Produktdatenblatt enthalten sind, ebenfalls gemacht, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang IV bereitzustellen.
3.
Der Schrifttyp und die Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Informationen aufgeführt werden, müssen lesbar sein.

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