ANHANG VI VO (EU) 2011/626
In Fällen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass der Endnutzer das Gerät ausgestellt sieht, bereitzustellende Informationen
- 1.
-
Die in Artikel 4 Buchstabe b genannten Informationen sind in nachstehender Reihenfolge anzugeben:
- (a)
- Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang II;
- (b)
-
für andere Luftkonditionierer als Einkanal- und Zweikanalgeräte:
- (i)
- jahreszeitbedingte Leistungszahl im Kühlbetrieb (SEER) und/oder jahreszeitbedingte Leistungszahl im Heizbetrieb (SCOP);
- (ii)
- Auslegungslast (in kW);
- (iii)
- Jahresstromverbrauch;
- (iv)
- die Kühlperiode und/oder die Heizperioden ( „mittel, kälter, wärmer” ), für die das Gerät für gebrauchstauglich erklärt wurde;
- (c)
-
für Einkanal- und Zweikanal-Luftkonditionierer:
- (i)
- Leistungszahl im Kühlbetrieb (EER) und/oder Leistungszahl im Heizbetrieb (COP);
- (ii)
- Nennleistung (kW);
- (iii)
- für Zweikanalgeräte der stündliche Stromverbrauch im Kühlbetrieb und/oder Heizbetrieb;
- (iv)
- für Einkanalgeräte der stündliche Stromverbrauch im Kühlbetrieb und/oder Heizbetrieb;
- (d)
- Schallleistungspegel in dB(A) re1 pW, auf die nächste Ganzzahl gerundet;
- (e)
- Bezeichnung und Treibhauspotenzial des verwendeten Kältemittels.
- 2.
- Werden weitere Angaben, die im Produktdatenblatt enthalten sind, ebenfalls gemacht, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang IV bereitzustellen.
- 3.
- Der Schrifttyp und die Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Informationen aufgeführt werden, müssen lesbar sein.
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