Standardformat für Ausnahmeanträge von Herstellern, die die Kriterien gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 erfüllen
Die elektronische Fassung des Antrags ist an die folgende E-Mail-Anschrift zu senden: EC-CO2-LDV-IMPLEMENTATION@ec.europa.eu
- 1.
- Name, Anschrift und Kontaktperson des Herstellers oder der Gruppe verbundener Hersteller
Namen des Herstellers | Postanschrift | Name der Kontaktperson | E-Mail-Anschrift der Kontaktperson | Telefonnummer der Kontaktperson |
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- 2.
- Voraussetzung für die Gewährung der Ausnahme
2.1. Ist der Antragsteller Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller?-
- JA (in diesem Falle ist die Erklärung gemäß Anhang III beizufügen)
-
- NEIN
2.2. Ist der Antragsteller Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller, jedoch mit eigenen Produktionsanlagen und eigenem Konstruktionszentrum?-
- JA (in diesem Falle ist die Erklärung gemäß Anhang III beizufügen; siehe Nummer 2.3)
-
- NEIN (siehe Nummern 2.4 und 2.5)
2.3. Zahl der Zulassungen in der EU (falls der Antrag einen Hersteller, der nicht Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller ist, oder einen Hersteller betrifft, der zwar Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller ist, jedoch über eigene Produktionsanlagen und ein eigenes Konstruktionszentrum verfügt):- 2.3.1.
- Amtliche Zahlenangaben für die drei Kalenderjahre vor dem Datum der Antragstellung
Jahr | | | |
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Zahl der EU-Zulassungen | | | |
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- 2.3.2.
- Soweit keine amtlichen Zahlenangaben gemäß Nummer 2.3.1 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten
Jahr | | | |
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Zahl der EU-Zulassungen | | | |
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- 2.3.3.
- Soweit keine Zahlenangaben gemäß den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: die Zahlenangaben für das letzte Kalenderjahr, für das derartige Daten vorliegen
Jahr | |
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Zahl der EU-Zulassungen | |
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2.4. Soweit der Antrag eine Gruppe verbundener Hersteller betrifft, bitte Folgendes angeben:
Namen des Herstellers | Postanschrift | Name der Kontaktperson | E-Mail-Anschrift der Kontaktperson | Telefonnummer der Kontaktperson |
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2.5. Zahl der Zulassungen einer Gruppe verbundener Hersteller in der EU, falls der Antrag eine Gruppe verbundener Hersteller betrifft und der Antragsteller nicht über eigene Produktionsanlagen und ein eigenes Konstruktionszentrum verfügt:- 2.5.1.
- Amtliche Zahlenangaben für die drei Kalenderjahre vor dem Datum der Antragstellung
Jahr | | | |
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Zahl der EU-Zulassungen | | | |
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- 2.5.2.
- Soweit keine amtlichen Zahlenangaben gemäß Nummer 2.5.1 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten
Jahr | | | |
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Zahl der EU-Zulassungen | | | |
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- 2.5.3.
- Soweit keine Zahlenangaben gemäß den Nummern 2.5.1 und 2.5.2 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: die Zahlenangaben für das letzte Kalenderjahr, für das derartige Daten vorliegen
Jahr | |
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Zahl der EU-Zulassungen | |
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- 3.
- Beantragte Dauer der Ausnahme
Anzahl Kalenderjahre (maximal 5 Jahre) | |
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- 4.
- Vorschlag für ein spezifisches Emissionsziel, berechnet als Flottendurchschnitt für den Ausnahmezeitraum, oder für separate spezifische Emissionsziele bei jährlichehn Reduktionen (in g CO2/km)
Jahr | | | | | |
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Durchschnittliches spezifisches Emissionsziel (g CO2/km) | | | | | |
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- 5.
- Angaben zum Unternehmen
- 5.1.
- Durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen im Jahr 2007, soweit in Anhang IV nicht aufgeführt (oder, falls diese Daten nicht vorliegen, die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen für das erste Kalenderjahr nach 2007, für das solche Daten vorliegen)
- 5.2.
- Zahl der Beschäftigten in dem Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung
- 5.3.
- Größe der Produktionsanlage (in m2) in dem Kalenderjahr vor der Antragstellung
- 5.4.
- Verkaufsvolumen in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung
- 5.5.
- Jahresumsatz in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung
- 5.6.
- Besonderheiten des Marktes
Informationen über geplante Produkte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht auf dem Markt verfügbar sind und die im vertraulichen Teil dieses Antrags angegeben werden sollten:
- a)
- die Fahrzeugmerkmale;
- b)
- Namen und Preisspannen von Fahrzeugen, die im Jahr vor dem Datum der Antragstellung in unmittelbarem Wettbewerb zueinander stehen;
- c)
- die Preisliste für Fahrzeuge, für die eine Ausnahme gewährt werden soll, für das Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung oder für das Kalenderjahr, für das nach dem Datum der Antragstellung als erstes eine Preisliste vorliegt.
- 5.7.
- Kurze Beschreibung des Betriebsmodells der Produktionsanlage.
VERTRAULICHER TEIL DES ANTRAGS
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5.8.
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Nettogewinn in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung
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5.9.
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F&E-Ausgaben in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung
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5.10.
-
Nettofinanztransfers an das Mutterunternehmen (im Falle eines Unternehmensverbundes) in den fünf Jahren vor dem Datum der Antragstellung
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6.
-
Einzelheiten zu Personenkraftwagen, die in der EU auf den Markt gebracht werden sollen und für die der Antragsteller verantwortlich sein wird
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6.1.
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Besonderheiten des Marktes
6.1.1. Fahrzeugmerkmale;
6.1.2. Namen und Preisspannen von Fahrzeugen, die in im dem Jahr vor dem Datum der Antragstellung in unmittelbarem Wettbewerb zueinander stehen;
6.1.3. voraussichtliche Preisliste für Fahrzeuge, für die eine Ausnahme gewährt werden soll.
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7.
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Technologisches Potenzial des Antragstellers
7.1. Liste CO2-reduzierender Technologien, die 2007 in der Fahrzeugflotte des Antragstellers eingesetzt wurden;
7.2. soweit keine Liste gemäß Nummer 7.1 existiert: die Liste für das erste Jahr nach 2007, für das eine Liste vorliegt;
7.3. im Falle von Antragstellern, die planen, ihre Fahrzeuge auf den EU-Markt zu bringen: die Liste gemäß Nummer 7.1 für das erste Anwendungsjahr der Ausnahmeregelung.
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8.
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Reduktionsprogramm des Antragstellers
8.1. Zeitplan für den Einsatz CO2-reduzierender Technologien in der Fahrzeugflotte;
8.2. voraussichtlicher Flottendurchschnitt während des Ausnahmezeitraums:8.2.1. EU-Zulassungen pro Jahr des Ausnahmezeitraums,
8.2.2. voraussichtliche durchschnittliche Masse der Fahrzeuge, die in der EU auf den Markt gebracht werden sollen,
8.2.3. voraussichtliche durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen von Fahrzeugen, die in der EU auf den Markt gebracht werden sollen;
8.3. CO2-reduzierende Technologien, die im Rahmen des Reduktionsprogramms in der Fahrzeugflotte des Antragstellers eingesetzt werden sollen;
8.4. zusätzliche Kosten der im Rahmen des Programms einzusetzenden Technologien, nach Fahrzeugmodellen;
8.5. im Falle jährlicher Ziele: die jährliche Verringerung der spezifischen CO2-Emissionen der Fahrzeugmodelle, für die CO2-reduzierende Technologien eingeführt werden.