Standardformat für Ausnahmeanträge von Herstellern, die die Kriterien gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 erfüllen
ÖFFENTLICHER TEIL DES ANTRAGS
-
1.
-
Name, Anschrift und Kontaktperson des Herstellers oder der Gruppe verbundener Hersteller
Namen des Herstellers |
Postanschrift |
Name der Kontaktperson |
E-Mail-Anschrift der Kontaktperson |
Telefonnummer der Kontaktperson |
|
|
|
|
|
-
2.
-
Voraussetzung für die Gewährung der Ausnahme
2.1. Ist der Antragsteller Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller?-
- JA (in diesem Falle ist die Erklärung gemäß Anhang III beizufügen, siehe Nummer 2.3)
-
- NEIN (siehe Nummer 2.2)
2.2. Zahl der Zulassungen in der EU (falls der Antrag einen Hersteller betrifft, der nicht Mitglied einer Gruppe verbundener Hersteller ist):- 2.2.1
- Amtliche Zahlenangaben für das letzte Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung
Jahr | |
---|
Zahl der EU-Zulassungen | |
---|
2.2.2. Soweit keine amtlichen Zahlenangaben gemäß Nummer 2.2.1 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten
Jahr | |
---|
Zahl der EU-Zulassungen | |
---|
2.2.3. Soweit keine Zahlenangaben gemäß den Nummern 2.2.1 und 2.2.2 für den betreffenden Zeitraum vorliegen: die Zahlenangaben für das letzte Kalenderjahr, für das derartige Daten vorliegen
Jahr | |
---|
Zahl der EU-Zulassungen | |
---|
2.3. Soweit der Antrag eine Gruppe verbundener Hersteller betrifft:- 2.3.1.
- die Namen der verbundenen Hersteller;
2.3.2. die Zahl der EU-Zulassungen in dem Kalenderjahr vor dem Datum der Antragstellung durch eine Gruppe verbundener Hersteller
Jahr | |
---|
Zahl der EU-Zulassungen | |
---|
2.3.3. soweit keine Zahlenangabe gemäß Nummer 2.3.2 vorliegt: die Zahlenangabe oder eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten für das letzte Kalenderjahr, für das derartige Daten vorliegen
Jahr | |
---|
Zahl der EU-Zulassungen | |
---|
-
3.
-
Einzelheiten zu Personenkraftwagen, für die der Antragsteller verantwortlich ist
Informationen über geplante Produkte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht auf dem Markt sind und die im vertraulichen Teil dieses Antrags angegeben werden sollten:
3.1. durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen im Jahr 2007, soweit in Anhang IV der vorliegenden Verordnung nicht erfasst;
3.2. falls für 2007 keine Daten vorliegen, die folgenden Informationen:- a)
- EU-Zulassungen — oder eine Schätzung auf Basis überprüfbarer Daten, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung keine amtlichen Zahlenangaben vorliegen — in dem ersten Kalenderjahr nach 2007, für das Daten vorliegen;
- b)
- die Fahrzeugmerkmale aller Pkw-Typen;
- c)
- die Liste von Pkw, nach Fahrzeugklassen, gemäß Anhang V.
- 4.
- Spezifisches Emissionsziel — Reduktion um 25 % gegenüber dem Referenzwert von 2007
VERTRAULICHER TEIL DES ANTRAGS
- 5.
- Einzelheiten zu den Personenkraftwagen, die der Antragsteller auf den EU-Markt bringen will (betrifft in Anhang IV nicht aufgeführte Hersteller)
5.1. Fahrzeugmerkmale aller Pkw;
5.2. Liste von Pkw, nach Fahrzeugklassen, gemäß Anhang V;
5.3. voraussichtliche EU-Zulassungen von Fahrzeugen im ersten Anwendungsjahr der Ausnahmeregelung.