Artikel 1 VO (EU) 2011/644
(1) Mit dieser Verordnung, die als Ausschreibungsbekanntmachung im Sinne von Artikel 81 der Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 gilt, wird der Verkauf von Weinalkohol zu neuen industriellen Verwendungen durchgeführt.
Die Ausschreibungsnummer lautet 01/2011 EU.
Der Alkohol stammt aus den Destillationen gemäß den Artikeln 27, 28 und 30 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 und befindet sich im Besitz der zyprischen und der ungarischen Interventionsstellen.
(2) Die zum Verkauf gebotene Menge beläuft sich auf 61834,8931 Hektoliter Alkohol von 100 % vol. Die Nummern der Behältnisse, die Lagerorte und die in jedem Behältnis enthaltene Menge Alkohol von 100 % vol sind im Anhang aufgeführt.
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