Artikel 14 VO (EU) 2011/65

Allgemeine Grundsätze für Vor-Ort-Kontrollen

1. Die Vor-Ort-Kontrollen sind auf der Grundlage einer Analyse des mit den verschiedenen Verpflichtungen im Rahmen jeder Maßnahme für die Entwicklung des ländlichen Raums verbundenen Risikos über das Jahr zu verteilen.

2. Gegenstand der Vor-Ort-Kontrolle der für die Kontrolle gemäß Artikel 12 Absatz 3 ausgewählten Maßnahmen sind alle Verpflichtungen und Auflagen eines Begünstigten, die zum Zeitpunkt des Kontrollbesuchs überprüft werden können.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.