Artikel 2 VO (EU) 2011/65

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a) „Antrag auf Fördermittel” :
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln oder Aufnahme in eine Regelung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005;
b) „Zahlungsantrag” :
Antrag, den ein Begünstigter für eine Zahlung durch die einzelstaatlichen Behörden vorlegt;
c) „sonstige Erklärung” :
andere Erklärungen oder Dokumente als die gemäß den Buchstaben a und b, die von einem Begünstigten oder Dritten im Hinblick auf die Einhaltung besonderer Vorschriften im Rahmen bestimmter Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgelegt oder aufbewahrt werden;
d) „flächenbezogene Maßnahme” :
Maßnahmen oder Untermaßnahmen, bei denen die Beihilfe von der Größe der angegebenen Fläche abhängt;
e) „tierbezogene Maßnahme” :
Maßnahmen oder Untermaßnahmen, bei denen die Beihilfe von der Zahl der angegebenen Tiere abhängt.

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