Artikel 27 VO (EU) 2011/65
Kontrollbericht
1. Über jede gemäß diesem Abschnitt durchgeführte Vor-Ort-Kontrolle und Ex-post-Kontrolle ist ein Kontrollbericht anzufertigen, der es ermöglicht, die Einzelheiten der vorgenommenen Kontrollschritte nachzuvollziehen. Der Bericht enthält insbesondere folgende Angaben:
- a)
- die kontrollierten Beihilferegelungen und Anträge;
- b)
- die anwesende Personen;
- c)
- ob und gegebenenfalls wie lange im Voraus die Kontrolle dem Begünstigten angekündigt wurde;
- d)
- die Ergebnisse der Kontrollen und gegebenenfalls besondere Bemerkungen;
- e)
- Angaben zu sonstigen durchzuführenden Kontrollmaßnahmen.
2. Der Begünstigte erhält Gelegenheit, den Bericht zu unterzeichnen und dadurch seine Anwesenheit bei der Kontrolle zu bezeugen und Bemerkungen zu dieser Kontrolle hinzuzufügen. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, so erhält der Begünstigte eine Kopie des Kontrollberichts.
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