Artikel 34 VO (EU) 2011/65

Aufhebung

1. Die Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 wird ab 1. Januar 2011 aufgehoben.

Sie gilt jedoch weiter für vor dem 1. Januar 2011 eingereichte Zahlungsanträge.

2. Bezugnahmen auf die Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 sind als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung zu verstehen und gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.