Artikel 1 VO (EU) 2011/651
Die Verfahrensordnung für den Rahmen für die ständige Zusammenarbeit und die dafür erforderlichen organisatorischen Vereinbarungen, auf die in der Richtlinie 2009/18/EG Artikel 10 Absatz 2 Bezug genommen wird, sind im Anhang beigefügt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.