Artikel 21 VO (EU) 2011/677

Aufsicht über den Netzmanager

Die Kommission, in Sicherheitsangelegenheiten unterstützt durch die Agentur, gewährleistet die Aufsicht über den Netzmanager, insbesondere hinsichtlich der in dieser Verordnung und anderen Rechtsvorschriften der Union enthaltenen Anforderungen. Die Kommission legt dem Ausschuss für den einheitlichen Luftraum jährlich oder auf besonderen Antrag einen Bericht vor.

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