Artikel 25 VO (EU) 2011/677
Überprüfung
Die Kommission überprüft die Wirksamkeit der Durchführung der Netzfunktionen bis spätestens 31. Dezember 2013 und regelmäßig danach unter angemessener Berücksichtigung der Bezugszeiträume für die Leistungsregelung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 691/2010.
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