Artikel 24 VO (EU) 2011/677
Haftung
Der Netzmanager trifft Vorkehrungen zur Deckung der Haftung im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Aufgaben. Die zur Deckung verwendete Methode muss dem in Frage stehenden möglichen Verlust und Schaden angemessen sein, wobei dem rechtlichen Status und dem Niveau der gewerblich verfügbaren Haftungsdeckung Rechnung zu tragen ist.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.