ANHANG IV VO (EU) 2011/677
MUSTER DES NETZSTRATEGIEPLANS
Dem Netzstrategieplan ist die folgende Struktur zugrunde zu legen:- 1.
- EINLEITUNG
- 1.1.
- Anwendungsbereich des Netzstrategieplans (geografisch und zeitlich)
- 1.2.
- Ausarbeitung des Plans und Validierungsprozess
- 2.
- GESAMTZUSAMMENHANG UND ANFORDERUNGEN
- 2.1.
- Darlegung der derzeitigen und geplanten Netzsituation, einschließlich Auslegung des europäischen Streckennetzes (ERND), Verkehrsflussregelung (ATFM), Flughäfen und knappen Ressourcen
- 2.2.
- Herausforderungen und Chancen in Bezug auf die Laufzeit des Plans (einschließlich Verkehrsnachfrage-Prognose und weltweite Entwicklung)
- 2.3.
- Leistungsziele und geschäftliche Anforderungen, wie sie durch die verschiedenen Beteiligten und die unionsweit geltenden Leistungsziele zum Ausdruck gebracht werden
- 3.
- STRATEGISCHE PERSPEKTIVE
- 3.1.
- Darlegung, wie sich das Netz strategisch fortentwickeln wird, um erfolgreich auf die Leistungsziele und geschäftlichen Anforderungen zu reagieren
- 3.2.
- Einhaltung des Leistungssystems
- 3.3.
- 3.3. Einhaltung des europäischen ATM-Masterplans
- 4.
- 4. STRATEGISCHE ZIELE
- 4.1.
- Darlegung der strategischen Ziele des Netzes:
- a)
- einschließlich kooperativer Aspekte der einbezogenen am Betrieb Beteiligten bezüglich Aufgaben und Zuständigkeiten;
- b)
- Angaben, inwieweit die strategischen Ziele den Anforderungen entsprechen;
- c)
- Angaben, wie Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele gemessen werden;
- d)
- Angaben, wie sich die strategischen Ziele auf die Branche und andere betroffene Bereiche auswirken.
- 5.
- STRATEGISCHE PLANUNG
- 5.1.
- Darlegung der kurz-/mittelfristigen Planung:
- a)
- Prioritäten für jedes strategische Ziel;
- b)
- Umsetzung jedes strategischen Ziels bezüglich des erforderlichen Technologieeinsatzes, Auswirkungen auf die Architektur, menschliche Aspekte, verursachte Kosten, Nutzeffekte sowie notwendige Leitungsstrukturen, Mittel und Regulierungsmaßnahmen;
- c)
- erforderliche Einbeziehung der am Betrieb Beteiligten bezüglich aller Elemente des Plans, einschließlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten;
- d)
- das vereinbarte Niveau der Beteiligung des Netzmanagers zur Unterstützung der Umsetzung aller Elemente des Plans für jede einzelne Funktion.
- 5.2.
- Darlegung der langfristigen Planung:
- a)
- Absicht zur Erreichung jedes strategischen Ziels bezüglich der erforderlichen Technologie und damit zusammenhängender FuE-Aspekte, Auswirkungen auf die Architektur, menschliche Aspekte, Geschäftsplan, erforderliche Leitungsstruktur und erforderliche Regulierungsmaßnahmen sowie die zugehörige Begründung dieser Investitionen unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit;
- b)
- erforderliche Einbeziehung der am Betrieb Beteiligten bezüglich aller Elemente des Plans, einschließlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten.
- 6.
- RISIKOBEWERTUNG
- 6.1.
- Darlegung der Risiken, die mit der Umsetzung des Plans verbunden sind
- 6.2.
- Darlegung des Überwachungsprozesses (einschließlich möglicher Abweichung von den ursprünglichen Zielen)
- 7.
- EMPFEHLUNGEN
- 7.1.
- Angabe der Maßnahmen, die von der Union und den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, um die Umsetzung des Plans zu unterstützen.
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