Artikel 1 VO (EU) 2011/691

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die Erhebung, Erstellung, Übermittlung und Bewertung europäischer umweltökonomischer Gesamtrechnungen mit dem Ziel aufgestellt, umweltökonomische Gesamtrechnungen als Satellitenkonten zum ESVG 95 einzurichten; hierzu werden Methodik, gemeinsame Normen, Begriffsbestimmungen, Klassifikationen und Buchungsregeln vorgegeben, die für die Erstellung der umweltökonomischen Gesamtrechnungen zu verwenden sind.

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