Artikel 2 VO (EU) 2011/691
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
- 1.
- „Luftemission” den physischen Strom von gasförmigen Materialien oder Partikeln von der Volkswirtschaft (Produktions- oder Verbrauchstätigkeiten) in die Atmosphäre (Teil des ökologischen Systems);
- 2.
- „umweltbezogene Steuer” eine Steuer, deren Bemessungsgrundlage eine physische Einheit (oder eine Ersatzgröße einer physischen Einheit) von etwas ist, das nachweislich eine bestimmte negative Auswirkung auf die Umwelt hat, und die im ESVG 2010 als Steuer gekennzeichnet ist;
- 3.
- „gesamtwirtschaftliche Materialflussrechnungen” kohärente Aufstellungen des Materialinputs in die Volkswirtschaften, der Veränderungen des Materialbestands innerhalb der Volkswirtschaft und des Materialoutputs an andere Volkswirtschaften oder an die Umwelt;
- 4.
- „Umweltschutzausgaben” die wirtschaftlichen Ressourcen, die von gebietsansässigen Einheiten für den Umweltschutz verwendet werden. Umweltschutz umfasst alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die vorrangig der Vorbeugung, Verringerung und Beseitigung von Umweltverschmutzung und jeder anderen Form der Umweltbelastung dienen. Diese Tätigkeiten und Maßnahmen schließen alle Maßnahmen zur Beseitigung bereits entstandener Umweltschäden ein. Maßnahmen, die der Umwelt zwar zugutekommen, in erster Linie aber ergriffen werden, um den technischen Erfordernissen oder internen Hygiene- oder Schutz- und Sicherheitsanforderungen eines Unternehmens oder einer anderen Einrichtung zu genügen, fallen nicht unter diese Begriffsbestimmung;
- 5.
- „Sektor Umweltgüter und -dienstleistungen” die Produktionsaktivitäten einer Volkswirtschaft, die der Erstellung von Umweltprodukten (Umweltgütern und -dienstleistungen) dienen. Umweltprodukte sind Produkte, die zu Zwecken des Umweltschutzes im Sinne der Nummer 4 oder des Ressourcenmanagements hergestellt wurden. Ressourcenmanagement umfasst die Erhaltung, Pflege und Verbesserung des Bestandes an natürlichen Ressourcen und somit den Schutz dieser Ressourcen vor Erschöpfung;
- 6.
- „Rechnungen über physische Energieflüsse” kohärente Zusammenstellungen der physischen Energieflüsse in eine Volkswirtschaft, der Flüsse innerhalb der Volkswirtschaft und der Abgabe von Energie in andere Volkswirtschaften oder an die Umwelt;
- 7.
- „Waldgesamtrechnungen” Vermögenskonten für Waldressourcen, die bewaldete Flächen und Holz auf bewaldeten Flächen umfassen, und Rechnungen über Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Forstwirtschaft und Holzeinschlag;
- 8.
- „umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers” laufende Transfers und Vermögenstransfers im Sinne des ESVG 2010, mit denen Tätigkeiten zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen und damit zusammenhängender Produkte unterstützt werden sollen;
- 9.
- „Ökosystemrechnungen” eine Reihe von Rechnungen, die dafür konzipiert sind, kohärente Informationen über Ausdehnung und Zustand von Ökosystemen sowie über die Ströme von Leistungen, die aus diesen Ökosystemen in das sozioökonomische System fließen, zu liefern.
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