ANHANG VI VO (EU) 2011/691

MODUL FÜR RECHNUNGEN ÜBER PHYSISCHE ENERGIEFLÜSSE

Abschnitt 1

Im Rahmen der Rechnungen über physische Energieflüsse werden Angaben über physische Energieflüsse, ausgedrückt in Terajoules, in einer mit dem ESVG vollständig kompatiblen Weise dargestellt. Die Rechnungen über physische Energieflüsse erfassen Energiedaten nach den wirtschaftlichen Tätigkeiten der gebietsansässigen Einheiten der Volkswirtschaften, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen. Die Darstellung umfasst das Aufkommen und die Verwendung von primären Energieträgern, Energieerzeugnissen und Energieresiduen. Die wirtschaftlichen Tätigkeiten umfassen Produktion, Verbrauch und Bestandsveränderungen. In diesem Anhang werden die Daten festgelegt, die von den Mitgliedstaaten für die Rechnungen über physische Energieflüsse zu erheben, zu erstellen, zu übermitteln und zu bewerten sind.

Abschnitt 2

Die Rechnungen über physische Energieflüsse weisen die gleichen Systemgrenzen auf wie das ESVG und basieren ebenfalls auf dem Gebietsansässigkeitsprinzip. In Übereinstimmung mit dem ESVG wird eine Einheit als gebietsansässige Einheit eines Landes bezeichnet, wenn ein Schwerpunkt ihres wirtschaftlichen Interesses im Wirtschaftsgebiet des Landes liegt, d. h., wenn sie während eines längeren Zeitraums (ein Jahr oder länger) wirtschaftliche Tätigkeiten in diesem Gebiet ausübt. Im Rahmen der Rechnungen über physische Energieflüsse werden die mit den Aktivitäten aller gebietsansässigen Einheiten verbundenen Energieflüsse erfasst, unabhängig davon, wo diese Flüsse im geografischen Sinne auftreten. Im Rahmen von Rechnungen über physische Energieflüsse werden physische Energieflüsse, die aus der Umwelt in die Volkswirtschaft einfließen, innerhalb der Volkswirtschaft zirkulieren und von der Volkswirtschaft wieder an die Umwelt abgegeben werden, erfasst.

Abschnitt 3

Die Mitgliedstaaten erstellen Rechnungen über physische Energieflüsse unter Verwendung folgender Merkmale:

physische Energieflüsse, gegliedert in drei allgemeine Kategorien:

i)
aus der Natur entnommene Energieformen,
ii)
Energieerzeugnisse,
iii)
Energieresiduen.

Ursprung der physischen Energieströme, gegliedert in die fünf Kategorien: Produktion, Verbrauch, Bestandsveränderungen, übrige Welt und Umwelt,

Verwendung der physischen Flüsse, gegliedert in dieselben fünf Kategorien wie der Ursprung der physischen Energieflüsse.

Alle Daten werden in Terajoules angegeben.

Abschnitt 4

1.
Die Statistiken werden jährlich erstellt und übermittelt.
2.
Die Statistiken werden innerhalb von 21 Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres übermittelt.
3.
Um dem Bedarf der Nutzer an vollständigen und rechtzeitig vorliegenden Datensätzen gerecht zu werden, erstellt die Kommission (Eurostat) Schätzungen der der wichtigsten Aggregate dieses Moduls für die 28 Mitgliedstaaten der EU, sobald ausreichende länderspezifische Daten vorliegen. Die Kommission (Eurostat) erstellt und veröffentlicht, sofern möglich, Schätzungen für Daten, die die Mitgliedstaaten nicht innerhalb der in Nummer 2 angegebenen Frist vorgelegt haben.
4.
Das erste Bezugsjahr ist das Jahr 2015.
5.
Bei der ersten Datenübermittlung legen die Mitgliedstaaten Jahresdaten für den Zeitraum von 2014 bis zum ersten Bezugsjahr vor.
6.
Bei jeder nachfolgenden Datenübermittlung an die Kommission legen die Mitgliedstaaten Jahresdaten für die Jahre n – 2, n – 1 und n vor, wobei n für das Bezugsjahr steht. Die Mitgliedstaaten können alle verfügbaren Daten für die dem Jahr 2014 vorausgehenden Jahre übermitteln.

Abschnitt 5

1.
Zu allen in Abschnitt 3 aufgelisteten Merkmalen werden folgende Daten — ausgedrückt in physischen Einheiten — übermittelt:

Aufkommenstabelle für Energieflüsse. In dieser Tabelle werden die zugeführten primären Energieträger, die Energieerzeugnisse und die Energieresiduen (in Zeilen), gegliedert nach dem Ursprung, d. h. dem „Lieferanten” (in Spalten) erfasst.

Verwendungstabelle für Energieflüsse. In dieser Tabelle werden die zugeführten primären Energieträger, die Energieerzeugnisse und die Energieresiduen (in Zeilen) nach der Verwendung, d. h. den verwendenden Bereichen (in Spalten) erfasst.

Tabelle über die emissionsrelevante Verwendung der Energieflüsse. In dieser Tabelle wird die emissionsrelevante Verwendung der zugeführten primären Energieträger und der Energieerzeugnisse (in Zeilen) nach der verwendenden und emittierenden Einheit (in Spalten) erfasst.

Brückentabelle, die die einzelnen Komponenten aufzeigt, die die Unterschiede zwischen den Energierechnungen und den Energiebilanzen ausmachen.

2.
Die Aufkommens- und Verwendungstabellen für Energieflüsse (einschließlich emissionsrelevanter Flüsse) sind in Bezug auf Zeilen und Spalten gleich aufgebaut.
3.
In den Spalten ist der Ursprung (im Fall des Aufkommens) oder der Bestimmungsort (im Fall der Verwendung) der physischen Energieflüsse dargestellt. Es werden fünf Kategorien unterschieden:

„Produktion” bezieht sich auf die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen. Die Klassifikation der Wirtschaftszweige erfolgt nach der NACE Rev. 2, und die Daten sind auf der Aggregationsebene A*64 zu übermitteln.

„Verbrauch” wird in seiner Gesamtheit und zusätzlich nach drei Unterklassen (Verkehr, Heizung/Kühlung, Sonstige) aufgeschlüsselt dargestellt und bezieht sich auf den Endverbrauch der privaten Haushalte.

„Bestandsveränderungen” beziehen sich auf Veränderungen bei den Lagerbeständen von Energieerzeugnissen innerhalb der Volkswirtschaft.

„Übrige Welt” erfasst die Flüsse exportierter und importierter Güter.

„Umwelt” erfasst den Ursprung der zugeführten primären Energieträger und des Bestimmungsorts von Energieresiduen.

4.
In den Zeilen sind die einzelnen Arten physischer Energieflüsse nach der Klassifikation gemäß dem ersten Gedankenstrich in Abschnitt 3 dargestellt.
5.
Die Kategorien zugeführte primäre Energieträger, Energieerzeugnisse und Energieresiduen sind wie folgt untergliedert:

Bei den zugeführten primären Energieträgern wird zwischen nicht erneuerbaren und erneuerbaren Energieformen unterschieden,

die Energieerzeugnisse werden gemäß der für europäische Energiestatistiken verwendeten Klassifikation aufgeschlüsselt,

bei den Energieresiduen werden Abfälle (ohne monetären Wert), Verluste bei Förderung/Abbau, Verteilung/Transport, Umwandlung/Umformung und Lagerung sowie Saldierungspositionen zum Ausgleich der Aufkommens- und Verwendungstabellen unterschieden.

6.
Die in der Brückentabelle enthaltenen Indikatoren beziehen sich auf die gesamte Volkswirtschaft (keine Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen), wobei der auf dem Gebietsansässigkeitsprinzip basierende Indikator wie folgt in den auf dem Inlandsprinzip basierenden Indikator umgerechnet wird:

Gesamtenergieverbrauch der gebietsansässigen Einheiten:

Energieverbrauch der gebietsansässigen Einheiten im Ausland
+
Energieverbrauch von Gebietsfremden im Wirtschaftsgebiet
+
statistische Abweichung
=
Bruttoinlandsenergieverbrauch (basierend auf dem Inlandsprinzip).

Abschnitt 6

Die Höchstdauer des Übergangszeitraums für die Durchführung der Bestimmungen dieses Anhangs beträgt zwei Jahre ab der ersten Übermittlungsfrist.

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