ANHANG I VO (EU) 2011/692
INLANDSTOURISMUS
Abschnitt 1
-
A.
-
Zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
Art der Unterkunft | Variablen | Untergliederungen |
---|---|---|
NACE 55.1 |
Zahl der Betriebe Zahl der Schlafgelegenheiten Zahl der Zimmer |
Art des Ortes a und b |
NACE 55.2 |
Zahl der Betriebe Zahl der Schlafgelegenheiten |
Art des Ortes a und b |
NACE 55.3 |
Zahl der Betriebe Zahl der Schlafgelegenheiten |
Art des Ortes a und b |
Art der Unterkunft | Variablen | Untergliederungen |
---|---|---|
NACE 55.1 |
Zahl der Betriebe Zahl der Schlafgelegenheiten Zahl der Zimmer |
Größenklasse |
Art der Unterkunft | Variablen | Untergliederungen |
---|---|---|
NACE 55.1 | Zahl der Betriebe mit einem Zimmer oder mehreren Zimmern für Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich Rollstuhlfahrer |
-
B.
-
Begrenzung des Erhebungsbereichs
- 1.
- „Hotels, Gasthöfe und Pensionen” und „Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten” : Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Schlafgelegenheiten.
- 2.
- „Campingplätze” : Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Stellplätzen.
- 3.
- Mitgliedstaaten, auf die weniger als 1 % der jährlichen Gesamtzahl der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Europäischen Union entfällt, können den Erhebungsbereichweiter einschränken, wobei sie mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zwanzig oder mehr Schlafgelegenheiten (zwanzig oder mehr Stellplätzen) erfassen.
-
C.
-
Periodizität
Das erste Bezugsjahr für die in Rubrik A(3) aufgeführte dreijährliche Variable ist 2015.Abschnitt 2
- A.
- Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
Art der Unterkunft | Variablen | Untergliederungen |
---|---|---|
Insgesamt (alle Arten von Beherbergungsbetrieben) | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | Art des Ortes a und b Regionen auf NUTS-3-Ebene Monate des Bezugsjahres [fakultativ, falls NUTS-2-Ebene den gesamten Mitgliedstaat abdeckt] |
NACE 55.1 | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | |
Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | ||
Nettobelegungsrate der Schlafgelegenheiten Nettobelegungsrate der Zimmer | ||
NACE 55.2 | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | |
Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | ||
NACE 55.3 | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | |
Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben |
Art der Unterkunft | Variablen | Untergliederungen |
---|---|---|
Insgesamt (alle Arten von Beherbergungsbetrieben) | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | Art des Ortes a kombiniert mit Art des Ortes b Städte |
NACE 55.1 | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | Art des Ortes a und b Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat [fakultativ] Größenklassen |
Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat | |
Nettobelegungsrate der Schlafgelegenheiten Nettobelegungsrate der Zimmer | [fakultativ] Größenklassen | |
NACE 55.2 | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | Art des Ortes a und b Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat |
Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat | |
NACE 55.3 | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | Art des Ortes a und b Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat |
Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat |
- B.
- Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
Art der Unterkunft | Variablen | Untergliederungen |
---|---|---|
NACE 55.1 | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | |
Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | ||
Nettobelegungsrate der Schlafgelegenheiten Nettobelegungsrate der Zimmer | ||
NACE 55.2 | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | |
Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | ||
NACE 55.3 | Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben | |
Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben |
- C.
- Begrenzung des Erhebungsbereichs
- 1.
- „Hotels, Gasthöfe und Pensionen” und „Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten” : Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Schlafgelegenheiten.
- 2.
- „Campingplätze” : Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Stellplätzen.
- 3.
- Mitgliedstaaten, auf die weniger als 1 % der jährlichen Gesamtzahl der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Europäischen Union entfällt, können den Erhebungsbereich weiter einschränken, wobei sie mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zwanzig oder mehr Schlafgelegenheiten (zwanzig oder mehr Stellplätzen) erfassen.
- 4.
- Wird der Erhebungsbereich wie unter 1, 2 oder 3 beschrieben begrenzt, wird jährlich eine Schätzung der Gesamtzahl der Übernachtungen übermittelt, die während des Bezugsjahres von Inländern und Nichtinländern in den vom Erhebungsbereich ausgeschlossenen Beherbergungsbetrieben getätigt wurden.
- 5.
- Für das erste Bezugsjahr, für das Daten gemäß dieser Verordnung zu liefern sind, wird die unter 4 beschriebene Schätzung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt.
- 6.
- Die Mitgliedstaaten können den Erhebungsbereich der Nettobelegungsrate der Zimmer in Hotels, Gasthöfen und Pensionen weiter einschränken, wobei sie mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit 25 oder mehr Zimmern erfassen.
- D.
- Rasch verfügbare Schlüsselindikatoren
Bei den in Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe c dieser Verordnung genannten rasch verfügbaren Schlüsselindikatoren handelt es sich um die Variablen zu der unter Rubrik B dieses Abschnitts aufgeführten Zahl der Übernachtungen.Abschnitt 3
- A.
- Art der Unterkunft
Die drei für die Art der Unterkunft zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf die NACE-Gruppen 55.1, 55.2 und 55.3:- —
Hotels, Gasthöfe und Pensionen,
- —
Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten,
- —
Campingplätze.
- B.
- Art des Ortes a
Die drei für die Art des Ortes a zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf den Grad der Verstädterung der Gemeinde (oder gleichwertigen örtlichen Verwaltungseinheit), in der die Beherbergungsbetriebe ansässig sind:- —
dicht besiedeltes Gebiet,
- —
Gebiet mit mittlerer Besiedlungsdichte,
- —
gering besiedeltes Gebiet.
- C.
- Art des Ortes b
Die zwei für die Art des Ortes b zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf die Meeresnähe der Gemeinde (oder gleichwertigen örtlichen Verwaltungseinheit), in der die Beherbergungsbetriebe ansässig sind:- —
Lage am Meer,
- —
Lage nicht am Meer.
- D.
- Größenklasse
Die drei für die Größenklasse zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf die Zahl der Zimmer in den Beherbergungsbetrieben:- —
kleine Beherbergungsbetriebe: unter 25 Zimmer,
- —
mittlere Beherbergungsbetriebe: zwischen 25 und 99 Zimmer,
- —
große Beherbergungsbetriebe: 100 oder mehr Zimmer; gesondert zu melden (fakultativ): „zwischen 100 und 249 Zimmern” und „250 Zimmer und mehr” .
- E.
- Länder und geografische Gebiete
Folgende Kategorien sind für das Land oder das geografische Gebiet zu verwenden, in dem die Gäste von Beherbergungsbetrieben ihren Wohnsitz haben:- —
Europäische Union (Union); gesondert melden: einzelner Mitgliedstaat,
- —
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA); gesondert melden: Island, Norwegen, Schweiz (einschließlich Liechtenstein),
- —
andere europäische Länder (außerhalb der Union oder EFTA; sowie außer dem Vereinigten Königreich, Russland, der Türkei und der Ukraine),
- —
Vereinigtes Königreich,
- —
Russland,
- —
Türkei,
- —
Ukraine,
- —
Afrika; gesondert melden: Südafrika,
- —
Nordamerika; gesondert melden: die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada,
- —
Süd- und Zentralamerika; gesondert melden: Brasilien,
- —
Asien; gesondert melden: die Volksrepublik China, Japan und die Republik Korea,
- —
Australien, Ozeanien und andere Gebiete; gesondert melden: Australien.
- F.
- Städte
Von den Städten, für die Daten übermittelt werden und die Artikel 4b Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 entsprechen, sollten mindestens folgende berücksichtigt werden:- —
die Städte, auf die zusammen 90 % der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in Städten in dem betreffenden Land fallen;
- —
die Hauptstadt;
- —
alle Städte mit 200000 oder mehr Einwohnern.
Abschnitt 4
- A.
- Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen
[fakultativ] Zahl der Übernachtungen in nicht gemieteten Unterkünften während des Bezugsjahres- B.
- Untergliederung
[fakultativ] Die unter der Rubrik A aufgeführte Variable wird im Fall von Unionsinländern nach dem Wohnsitzland der Reisenden untergliedert, während außerhalb der Union ansässige Reisende in einer einzigen zusätzlichen Kategorie zusammengefasst werden.© Europäische Union 1998-2021
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