ANHANG I VO (EU) 2011/692

INLANDSTOURISMUS

Abschnitt 1

A.
Zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1.
Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene für jährliche Daten zu übermitteln
Art der Unterkunft Variablen Untergliederungen
NACE 55.1

Zahl der Betriebe

Zahl der Schlafgelegenheiten

Zahl der Zimmer

Art des Ortes a und b
NACE 55.2

Zahl der Betriebe

Zahl der Schlafgelegenheiten

Art des Ortes a und b
NACE 55.3

Zahl der Betriebe

Zahl der Schlafgelegenheiten

Art des Ortes a und b
2.
[fakultativ] Auf nationaler Ebene für jährliche Daten zu übermitteln
Art der Unterkunft Variablen Untergliederungen
NACE 55.1

Zahl der Betriebe

Zahl der Schlafgelegenheiten

Zahl der Zimmer

Größenklasse
3.
Auf nationaler Ebene für dreijährliche Daten zu übermitteln
Art der Unterkunft Variablen Untergliederungen
NACE 55.1 Zahl der Betriebe mit einem Zimmer oder mehreren Zimmern für Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich Rollstuhlfahrer

B.
Begrenzung des Erhebungsbereichs

1.
„Hotels, Gasthöfe und Pensionen” und „Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten” : Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Schlafgelegenheiten.
2.
„Campingplätze” : Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Stellplätzen.
3.
Mitgliedstaaten, auf die weniger als 1 % der jährlichen Gesamtzahl der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Europäischen Union entfällt, können den Erhebungsbereichweiter einschränken, wobei sie mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zwanzig oder mehr Schlafgelegenheiten (zwanzig oder mehr Stellplätzen) erfassen.

C.
Periodizität

Das erste Bezugsjahr für die in Rubrik A(3) aufgeführte dreijährliche Variable ist 2015.

Abschnitt 2

A.
Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

1.
Auf regionaler Ebene NUTS 2 und auf nationaler Ebene
Art der UnterkunftVariablenUntergliederungen
Insgesamt (alle Arten von Beherbergungsbetrieben)

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Art des Ortes a und b

Regionen auf NUTS-3-Ebene

Monate des Bezugsjahres [fakultativ, falls NUTS-2-Ebene den gesamten Mitgliedstaat abdeckt]

NACE 55.1

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Nettobelegungsrate der Schlafgelegenheiten

Nettobelegungsrate der Zimmer

NACE 55.2

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

NACE 55.3

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

2.
Auf nationaler Ebene
Art der UnterkunftVariablenUntergliederungen
Insgesamt (alle Arten von Beherbergungsbetrieben)

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Art des Ortes a kombiniert mit Art des Ortes b

Städte

NACE 55.1

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Art des Ortes a und b

Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat

[fakultativ] Größenklassen

Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat

Nettobelegungsrate der Schlafgelegenheiten

Nettobelegungsrate der Zimmer

[fakultativ] Größenklassen
NACE 55.2

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Art des Ortes a und b

Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat

Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat
NACE 55.3

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Art des Ortes a und b

Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat

Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Land oder geografisches Gebiet, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat

B.
Für monatliche Daten auf nationaler Ebene zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen

Art der UnterkunftVariablenUntergliederungen
NACE 55.1

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Nettobelegungsrate der Schlafgelegenheiten

Nettobelegungsrate der Zimmer

NACE 55.2

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

NACE 55.3

Zahl der Übernachtungen von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Zahl der Übernachtungen von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Inländern in Beherbergungsbetrieben

Ankünfte von Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben

C.
Begrenzung des Erhebungsbereichs

1.
„Hotels, Gasthöfe und Pensionen” und „Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten” : Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Schlafgelegenheiten.
2.
„Campingplätze” : Erfasst werden mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Stellplätzen.
3.
Mitgliedstaaten, auf die weniger als 1 % der jährlichen Gesamtzahl der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Europäischen Union entfällt, können den Erhebungsbereich weiter einschränken, wobei sie mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit zwanzig oder mehr Schlafgelegenheiten (zwanzig oder mehr Stellplätzen) erfassen.
4.
Wird der Erhebungsbereich wie unter 1, 2 oder 3 beschrieben begrenzt, wird jährlich eine Schätzung der Gesamtzahl der Übernachtungen übermittelt, die während des Bezugsjahres von Inländern und Nichtinländern in den vom Erhebungsbereich ausgeschlossenen Beherbergungsbetrieben getätigt wurden.
5.
Für das erste Bezugsjahr, für das Daten gemäß dieser Verordnung zu liefern sind, wird die unter 4 beschriebene Schätzung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Bezugszeitraums übermittelt.
6.
Die Mitgliedstaaten können den Erhebungsbereich der Nettobelegungsrate der Zimmer in Hotels, Gasthöfen und Pensionen weiter einschränken, wobei sie mindestens alle Beherbergungsbetriebe mit 25 oder mehr Zimmern erfassen.

D.
Rasch verfügbare Schlüsselindikatoren

Bei den in Artikel 9 Absatz 4 Buchstabe c dieser Verordnung genannten rasch verfügbaren Schlüsselindikatoren handelt es sich um die Variablen zu der unter Rubrik B dieses Abschnitts aufgeführten Zahl der Übernachtungen.

Abschnitt 3

A.
Art der Unterkunft

Die drei für die Art der Unterkunft zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf die NACE-Gruppen 55.1, 55.2 und 55.3:

Hotels, Gasthöfe und Pensionen,

Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten,

Campingplätze.

B.
Art des Ortes a

Die drei für die Art des Ortes a zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf den Grad der Verstädterung der Gemeinde (oder gleichwertigen örtlichen Verwaltungseinheit), in der die Beherbergungsbetriebe ansässig sind:

dicht besiedeltes Gebiet,

Gebiet mit mittlerer Besiedlungsdichte,

gering besiedeltes Gebiet.

C.
Art des Ortes b

Die zwei für die Art des Ortes b zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf die Meeresnähe der Gemeinde (oder gleichwertigen örtlichen Verwaltungseinheit), in der die Beherbergungsbetriebe ansässig sind:

Lage am Meer,

Lage nicht am Meer.

D.
Größenklasse

Die drei für die Größenklasse zu verwendenden Kategorien beziehen sich auf die Zahl der Zimmer in den Beherbergungsbetrieben:

kleine Beherbergungsbetriebe: unter 25 Zimmer,

mittlere Beherbergungsbetriebe: zwischen 25 und 99 Zimmer,

große Beherbergungsbetriebe: 100 oder mehr Zimmer; gesondert zu melden (fakultativ): „zwischen 100 und 249 Zimmern” und „250 Zimmer und mehr” .

E.
Länder und geografische Gebiete

Folgende Kategorien sind für das Land oder das geografische Gebiet zu verwenden, in dem die Gäste von Beherbergungsbetrieben ihren Wohnsitz haben:

Europäische Union (Union); gesondert melden: einzelner Mitgliedstaat,

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA); gesondert melden: Island, Norwegen, Schweiz (einschließlich Liechtenstein),

andere europäische Länder (außerhalb der Union oder EFTA; sowie außer dem Vereinigten Königreich, Russland, der Türkei und der Ukraine),

Vereinigtes Königreich,

Russland,

Türkei,

Ukraine,

Afrika; gesondert melden: Südafrika,

Nordamerika; gesondert melden: die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada,

Süd- und Zentralamerika; gesondert melden: Brasilien,

Asien; gesondert melden: die Volksrepublik China, Japan und die Republik Korea,

Australien, Ozeanien und andere Gebiete; gesondert melden: Australien.

F.
Städte

Von den Städten, für die Daten übermittelt werden und die Artikel 4b Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 entsprechen, sollten mindestens folgende berücksichtigt werden:

die Städte, auf die zusammen 90 % der Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in Städten in dem betreffenden Land fallen;

die Hauptstadt;

alle Städte mit 200000 oder mehr Einwohnern.

Für diesen Zweck gelten als Städte lokale Verwaltungseinheiten (LAU), in denen mindestens 50 % der Bevölkerung in Stadtzentren lebt; ein Stadtzentrum ist ein Cluster benachbarter Rasterzellen von 1 km2 mit einer Dichte von mindestens 1500 Einwohnern pro km2 und mindestens 50000 Einwohnern insgesamt. Die Kommission (Eurostat) aktualisiert die Städteliste regelmäßig zusammen mit den Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten für die aktuellste Liste mit verfügbaren Städten am 31. Dezember des Bezugsjahres.

Abschnitt 4

A.
Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen

[fakultativ] Zahl der Übernachtungen in nicht gemieteten Unterkünften während des Bezugsjahres

B.
Untergliederung

[fakultativ] Die unter der Rubrik A aufgeführte Variable wird im Fall von Unionsinländern nach dem Wohnsitzland der Reisenden untergliedert, während außerhalb der Union ansässige Reisende in einer einzigen zusätzlichen Kategorie zusammengefasst werden.

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