ANHANG II VO (EU) 2011/692
NATIONALER TOURISMUS
Abschnitt 1
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A.
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Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
Variablen | Untergliederungen nach Dauer und Ziel von Reisen aus persönlichen Gründen | Soziodemografische Untergliederungen |
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- B.
- Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen
Variablen | Untergliederungen nach Hauptgründen für die Nichtteilnahme am Tourismus aus persönlichen Gründen während des Bezugsjahres (Mehrfachantworten möglich) | Soziodemografische Untergliederungen |
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- C.
- Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen
- 1. Geschlecht:
- männlich, weiblich.
- 2. Altersgruppe:
- unter 15 Jahren [fakultativ], 15-24, 25-34, 35-44, 45-54, 55-64, 65 oder älter, wobei Teilsummen für die Altergruppen 25-44 und 45-64 anzugeben sind.
- 3. Bildungsabschluss:
- höchstens Sekundarbereich I, Sekundarbereich II und postsekundar (nicht tertiär), tertiär.
- 4. Erwerbsstatus:
- Erwerbstätiger (Arbeitnehmer oder Selbständiger), Erwerbsloser, Student (oder Schüler), sonstige Nichterwerbsperson.
- 5. Haushaltseinkommen:
- in Quartilen.
Abschnitt 2
- A.
- Zu übermittelnde Variablen
Variablen | Zu übermittelnde Kategorien | Periodizität | |
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1. | Monat der Abreise | Jährlich | |
2. | Dauer der Reise (Zahl der Übernachtungen) | Jährlich | |
3. | [Nur bei Auslandsreisen] Dauer der Reise: Zahl der Übernachtungen im Inland | Dreijährlich | |
4. | Hauptreiseziel | Gemäß der Länderliste des nach Artikel 10 dieser Verordnung erstellten Methodikhandbuchs | Jährlich |
5. | Hauptgrund der Reise |
| Jährlich |
6. | [Nur bei Reisen aus persönlichen Gründen] Art des Zielortes (Mehrfachantworten möglich) |
| Dreijährlich |
7. | [Nur bei Reisen aus persönlichen Gründen] Mitreisende Kinder |
| Dreijährlich |
8. | Wichtigste Beförderungsmittel |
| Jährlich |
9. | Wichtigste Arten von Unterkünften |
| Jährlich |
10. | Reisebuchung: Internetbuchung der Hauptunterkunft |
| Dreijährlich |
11. | Reisebuchung: Buchungsweg für die Hauptunterkunft |
| Dreijährlich |
11a. | [Nur für Reisen, die im Internet über ein Reisebüro, einen Reiseveranstalter, ein Portal oder eine Agentur für die kurzfristige Vermietung von Wohneigentum oder Ferienunterkünften gebucht wurden; nur für Reisen mit Hauptunterkunft „gemietete Unterkünfte: z. B. Haus, Villa, Apartment; gemietete(s) Zimmer in einer Wohnung” ] Buchung der Hauptunterkunft über eine Website oder App wie Airbnb, Booking.com, Expedia, HomeAway |
| Dreijährlich |
12. | Reisebuchung: Internetbuchung des Hauptbeförderungsmittels |
| Dreijährlich |
13. | Reisebuchung: Buchungsweg für das Hauptbeförderungsmittel |
| Dreijährlich |
13a. | [Fakultativ] [Nur für Reisen mit Beförderung, die im Internet über ein Reisebüro, einen Reiseveranstalter, ein Portal gebucht wurden] Buchung des Hauptbeförderungsmittels über eine Website oder App wie BlaBlaCar |
| Dreijährlich |
14. | Reisebuchung: Pauschalreise |
| Dreijährlich |
15. | Reisebuchung: Internetbuchung der Pauschalreise |
| Dreijährlich |
15a. | Für Pauschalreisen getätigte Ausgaben (pro Person) | Jährlich | |
16. | Während der Reise für die Beförderung getätigte Ausgaben (pro Person) | Jährlich | |
17. | Während der Reise für die Unterbringung getätigte Ausgaben (pro Person) | Jährlich | |
18. | [fakultativ] Während der Reise für Essen und Trinken in Cafés und Restaurants getätigte Ausgaben (pro Person) | Jährlich | |
19. | Während der Reise getätigte sonstige Ausgaben (pro Person); (19a) gesondert anzugeben: Gebrauchsgüter und Güter mit hohem Wert | Jährlich | |
20. | Profil des Reisenden: Geschlecht (Angabe nach folgenden Kategorien) |
| Jährlich |
21. | Profil des Reisenden: Alter (in vollendeten Jahren) | Jährlich | |
22. | Profil des Reisenden: Wohnsitzland | Jährlich | |
23. | [fakultativ] Profil des Reisenden: Bildungsabschluss |
| Jährlich |
24. | [fakultativ] Profil des Reisenden: Erwerbsstatus |
| Jährlich |
25. | [fakultativ] Profil des Reisenden: Haushaltseinkommen in Quartilen | Jährlich |
- B.
- Begrenzung des Erhebungsbereichs
In den Erhebungsbereich fällt jede Urlaubsreise mit mindestens einer Übernachtung außerhalb der gewohnten Umgebung, die während des Bezugszeitraums von der Wohnbevölkerung im Alter von mindestens 15 Jahren beendet wurde. Die Angaben für Kinder unter 15 Jahren sind fakultativ und können getrennt übermittelt werden.- C.
- Periodizität
- 1.
- Das erste Bezugsjahr für die dreijährlichen Variablen und die in den Rubriken A.3, A.6 und A.7 aufgeführten Kategorien ist 2013.
- 2.
- Das erste Bezugsjahr für die dreijährlichen Variablen und die in den Rubriken A.10 bis A.15 aufgeführten Kategorien ist 2014.
Abschnitt 3
- A.
- Für jährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen (Auslandstagesausflüge)
Variablen | [fakultativ] Untergliederungen | [fakultativ] Soziodemografische Untergliederungen |
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- B.
- Für dreijährliche Daten zu übermittelnde Variablen und Untergliederungen (Inlandstagesausflüge)
Variablen | [fakultativ] Untergliederungen | [fakultativ] Soziodemografische Untergliederungen |
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- C.
- Für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendende Klassifikationen
Die für die soziodemografischen Untergliederungen anzuwendenden Klassifikationen sind unter der Rubrik C Abschnitt 1 dieses Anhangs aufgeführt.- D.
- Begrenzung des Erhebungsbereichs
In den Erhebungsbereich fallen alle Tagesausflüge außerhalb der gewohnten Umgebung, die von der Wohnbevölkerung im Alter von mindestens 15 Jahren angetreten wurden. Die Angaben für Kinder unter 15 Jahren können fakultativ getrennt übermittelt werden.- E.
- Periodizität und erste Bezugszeiträume
- 1.
- Die unter der Rubrik A aufgeführten Merkmale der Tagesausflüge werden jährlich übermittelt und betreffen gesondert die vier Quartale des vorherigen Kalenderjahres. Der erste Bezugszeitraum beginnt am 1. Januar 2014.
- 2.
- Die unter der Rubrik B aufgeführten Merkmale der Tagesausflüge werden dreijährlich übermittelt und betreffen gesondert die vier Quartale des vorherigen Kalenderjahres. Der erste Bezugszeitraum beginnt am 1. Januar 2015. Die Übermittlung ist nur für den ersten Bezugszeitraum fakultativ.
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