Artikel 1 VO (EU) 2011/88
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 im Hinblick auf die Erfassung, Übermittlung und Verarbeitung statistischer Daten in Bereich 1 geregelt, der sich auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erstreckt.
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