Artikel 3 VO (EU) 2011/88
Bezugszeiträume und Übermittlung der Ergebnisse
1. Daten über die Zahl der Schüler/Studierenden, Zugänge, Personal, erlernte Fremdsprachen und Klassenstärken beziehen sich auf das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Schuljahr/akademische Jahr (Jahr t). Jährliche Daten über die Zahl der Schüler/Studierenden, Zugänge, Personal, erlernte Fremdsprachen und Klassenstärken werden der Kommission (Eurostat) jedes Jahr bis 30. September im Jahr t+2 vorgelegt. Die erste Datenübermittlung im September 2012 betrifft das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Schuljahr/akademische Jahr 2010-2011.
2. Daten zu Absolventen/Abschlüssen beziehen sich auf das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Schuljahr/akademische Jahr (Jahr t) oder das Kalenderjahr (Jahr t+1). Jährliche Daten über Absolventen/Abschlüsse werden der Kommission (Eurostat) jedes Jahr bis 30. November im Jahr t+2 vorgelegt Die erste Datenübermittlung im November 2012 betrifft das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Schuljahr/akademische Jahr 2010-2011 oder das Kalenderjahr 2011.
3. Daten über Bildungsausgaben beziehen sich auf das auf einzelstaatlicher Ebene festgelegte Haushaltsjahr (Jahr t) des betreffenden Mitgliedstaats. Jährliche Daten über die Bildungsausgaben werden der Kommission (Eurostat) jedes Jahr bis 30. November im Jahr t+2 vorgelegt. Die erste Datenübermittlung im November 2012 betrifft das Haushaltsjahr 2010.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.