Artikel 17 VO (EU) 2011/926

Umrechnungskurs für Zahlungen in einer anderen Währung als dem Euro

Auf in einer anderen Währung als dem Euro ausgewiesene Anträge auf Auszahlung des Restbetrags wendet die Kommission den ersten in dem Monat, in dem der Workshop stattfand, festgelegten Umrechnungskurs an, der in der C-Reihe des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird.

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