Artikel 9 VO (EU) 2011/926
Begriffsbestimmungen
Als Tätigkeiten der Laboratorien gelten die Aufgaben, die sich aus ihren in Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegten Zuständigkeiten ableiten.
Als Workshop gilt eine jährliche Informations- und Koordinationsveranstaltung, zu der alle nationalen Referenzlaboratorien von den Laboratorien eingeladen werden.
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