Artikel 1 VO (EU) 2011/931

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen zur Durchführung der mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgelegten Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittelunternehmer hinsichtlich Lebensmitteln tierischen Ursprungs festgelegt.

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