Artikel 10 VO (EU) 2012/1011

Erstmalige Meldung

Die erstmalige Meldung gemäß dieser Verordnung beginnt mit den Daten, die sich auf den Referenzzeitraum Dezember 2013 beziehen. Wenn NZBen das erste Mal der EZB berichten, sind sie nur verpflichtet, Daten über Positionen zu übermitteln.

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