Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2012/103
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 7. Februar 2012
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Algirdas Šemeta
Mitglied der Kommission
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