Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2012/1108

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. November 2012

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Algirdas Šemeta

Mitglied der Kommission

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