Artikel 32 VO (EU) 2012/1151

Erzeugnis der Insellandwirtschaft

Spätestens bis 4. Januar 2014 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht zu der Frage vor, ob ein neuer Begriff „Erzeugnisse der Insellandwirtschaft” eingeführt werden sollte. Der Begriff darf nur zur Beschreibung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen gemäß Anhang I des Vertrags, deren Rohstoffe aus Inselgebieten stammen, verwendet werden. Damit der Begriff für Verarbeitungserzeugnisse verwendet werden darf, muss darüber hinaus auch die Verarbeitung in Inselgebieten erfolgen, sofern dies wesentlichen Einfluss auf die besonderen Merkmale des Endprodukts hat.

Diesem Bericht sind gegebenenfalls entsprechende Gesetzgebungsvorschläge für eine eigene fakultative Qualitätsangabe „Erzeugnisse der Insellandwirtschaft” beizufügen.

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