Artikel 59 VO (EU) 2012/1151

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 23 Absatz 3 gelten jedoch unbeschadet der bereits vorher im Verkehr befindlichen Erzeugnisse ab dem 4. Januar 2016.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.