ANHANG I VO (EU) 2012/1156

Formblatt gemäß Artikel 1 Absatz 2

Das Formblatt für Ersuchen um Informationen und behördliche Ermittlungen gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2011/16/EU sowie für die gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2011/16/EU erfolgenden Antworten, Empfangsbestätigungen, Ersuchen um zusätzliche Hintergrundinformationen und Mitteilungen, dass die ersuchte Behörde nicht in der Lage ist, das Ersuchen zu beantworten oder dass sie eine Beantwortung ablehnt, enthält die folgenden Felder(*):

Rechtsgrundlage

Referenznummer

Datum

Bezeichnung der ersuchenden und der ersuchten Behörde

Bezeichnung der Person, der die Untersuchung oder Ermittlung gilt

Allgemeine Beschreibung des Falls und gegebenenfalls spezielle Hintergrundinformationen, mit denen die voraussichtliche Erheblichkeit der erbetenen Informationen für die Anwendung und die Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts der Mitgliedstaaten über die in Artikel 2 der Richtlinie 2011/16/EU genannten Steuern beurteilt werden kann

Steuerlicher Zweck, zu dem die Informationen beantragt werden

Untersuchter Zeitraum

Name und Anschrift jeder Person, von der angenommen wird, dass sie über die gewünschten Informationen verfügt

Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU

Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung nach Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU

Begründetes Ersuchen um eine bestimmte behördliche Ermittlung und Gründe für eine Verweigerung der bestimmten behördlichen Ermittlung

Bestätigung des Empfangs des Informationsersuchens

Ersuchen um zusätzliche Hintergrundinformationen

Gründe, weshalb die ersuchte Behörde nicht in der Lage ist, das Informationsersuchen zu beantworten oder weshalb sie eine Beantwortung ablehnt

Gründe, die einer fristgerechten Antwort entgegenstehen, und Zeitpunkt, an dem die ersuchte Behörde dem Ersuchen voraussichtlich nachkommen kann.

Fußnote(n):

(*)

Auf dem Formblatt für einen bestimmten Fall müssen jedoch nur die tatsächlich ausgefüllten Felder aufgeführt werden.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.