ANHANG II VO (EU) 2012/1156
Formblatt gemäß Artikel 1 Absatz 3
Das Formblatt für den spontanen Informationsaustausch und seine Bestätigung gemäß den Artikeln 9 bzw. 10 der Richtlinie 2011/16/EU enthält die folgenden Felder(*):- —
Rechtsgrundlage
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Referenznummer
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Datum
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Bezeichnung der ersuchenden und der ersuchten Behörde
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Bezeichnung der Person, die Gegenstand des spontanen Informationsaustauschs ist
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Zeitraum, auf den sich der spontane Informationsaustausch bezieht
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Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung nach Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU
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Bestätigung des Empfangs der spontan übermittelten Informationen.
Fußnote(n):
- (*)
Auf dem Formblatt für einen bestimmten Fall müssen jedoch nur die tatsächlich ausgefüllten Felder aufgeführt werden.
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