ANHANG IV VO (EU) 2012/1156
Formblatt gemäß Artikel 1 Absatz 5
Das Formblatt für Rückmeldungen gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU enthält die folgenden Felder(*):- —
Referenznummer
- —
Datum
- —
Für die Übermittlung der Rückmeldung zuständige Behörde
- —
Allgemeine Rückmeldung zu den übermittelten Informationen
- —
Ergebnisse, die in einem direkten Zusammenhang zu den übermittelten Informationen stehen.
Fußnote(n):
- (*)
Auf dem Formblatt für einen bestimmten Fall müssen jedoch nur die tatsächlich ausgefüllten Felder aufgeführt werden.
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