ANHANG IV VO (EU) 2012/1156

Formblatt gemäß Artikel 1 Absatz 5

Das Formblatt für Rückmeldungen gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2011/16/EU enthält die folgenden Felder(*):

Referenznummer

Datum

Für die Übermittlung der Rückmeldung zuständige Behörde

Allgemeine Rückmeldung zu den übermittelten Informationen

Ergebnisse, die in einem direkten Zusammenhang zu den übermittelten Informationen stehen.

Fußnote(n):

(*)

Auf dem Formblatt für einen bestimmten Fall müssen jedoch nur die tatsächlich ausgefüllten Felder aufgeführt werden.

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