ANHANG V VO (EU) 2012/1156
Elektronisches Format gemäß Artikel 1a
Die elektronischen Formate für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2011/16/EU weisen folgende Baumstruktur und Datenelemente auf(*):
- a)
-
Die Mitteilung insgesamt betreffend:
- b)
-
Im Teil für die Übermittlung von Informationen über Vergütungen aus unselbstständiger Arbeit oder Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen:
- c)
-
Im Teil für die Übermittlung von Informationen über Ruhegehälter:
- d)
-
Im Teil für die Übermittlung von Informationen über Lebensversicherungsprodukte:
- e)
-
Im Teil für die Übermittlung von Informationen über Eigentum an unbeweglichem Vermögen und Einkünfte daraus:
- f)
-
Wenn in einer bestimmten Kategorie keine Informationen zu übermitteln sind:
- g)
-
Im Teil für die Bestätigung des Eingangs der Angaben in einer bestimmten Kategorie:
Fußnote(n):
- (*)
Bei dem hier verwendeten elektronischen Format müssen nur die im betreffenden Fall tatsächlich verfügbaren und relevanten Felder erscheinen.
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