ANHANG II VO (EU) 2012/1179
1. |
Erzeuger/Einführer des Bruchglases: Name: Anschrift: Kontaktperson: Telefon: Fax E-Mail: |
2. |
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3. | Die Bruchglassendung entspricht der unter Ziffer 2 genannten Industrievorgabe oder -norm. |
4. | Menge der Sendung in kg: |
5. | Der Bruchglaserzeuger wendet ein Managementsystem an, das den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1179/2012 entspricht und von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle oder einem Umweltgutachter oder — bei der Einfuhr von Bruchglas, das nicht mehr als Abfall anzusehen ist, in das Zollgebiet der EU — von einem unabhängigen externen Gutachter überprüft wurde. |
6. | Die Bruchglassendung genügt den in Artikel 3 Absätze 1 bis 3 der Verordnung (EU) Nr. 1179/2012 genannten Kriterien. |
7. | Das Material in dieser Sendung ist ausschließlich für die direkte Verwendung in der Herstellung von Glasmaterialien oder -gegenständen in Einschmelzverfahren bestimmt. |
8. |
Erklärung des Bruchglaserzeugers/Bruchglaseinführers: Ich erkläre hiermit, dass die obigen Informationen nach meinem besten Wissen vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Name: Datum: Unterschrift: |
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