Artikel 1 VO (EU) 2012/1194
Gegenstand und Geltungsbereich
In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen festgelegt, die für das Inverkehrbringen der folgenden elektrischen Leuchtmittel gelten:
- a)
- Lampen mit gebündeltem Licht;
- b)
- Leuchtdioden-Lampen (LED-Lampen);
- c)
- Geräte, die für die Installation zwischen dem Netz und den Lampen ausgelegt sind, einschließlich Betriebsgeräte für Lampen, Steuergeräte und Leuchten (mit Ausnahme von Vorschaltgeräten und Leuchten für Leuchtstofflampen und Hochdruckentladungslampen),
auch wenn diese in andere Produkte eingebaut sind.
Ferner werden in der Verordnung Anforderungen an die Produktinformationen für Spezialprodukte festgelegt.
LED-Module sind von den Anforderungen dieser Verordnung ausgenommen, wenn sie als ein Bestandteil von Leuchten vermarktet werden, von denen weniger als 200 Einheiten pro Jahr in Verkehr gebracht werden.
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